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Informationen


Die Testamentsvollstreckung wird vielfach als das Allheilmittel für eine ordentliche Abwicklung des Nachlasses bezeichnet.

Sie kann auf die bloße Nachlassabwicklung beschränkt sein. Möglich ist aber auch eine längerfristige Verwaltungsvollstreckung, etwa wenn der Erblasser will, dass die Erben erst nach Abschluss ihrer Berufsausbildung das Erbe erhalten sollen.

Durch eine Testamentsvollstreckung werden die Erben entlastet. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich z. B. um die Erstellung des Nachlassverzeichnisses, die Bewirkung von Umschreibungen im Grundbuch, die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten oder das Erstellen der Erbschaftsteuererklärung.

Ein erfahrener Testamentsvollstrecker wirkt wie ein Puffer zwischen den Erben. Das schützt das Vermögen und stiftet Frieden.